Francq, Stéphanie
[UCL]
Am 16.7. 2004 hat der belgische Gesetzgeber sein erstes Gesetzbuch über das Internationale Privatrecht erlassen. Vor dem Inkrafttreten dieser umfassenden Kodifikation am 1.10. 2004 enthielt das belgische Recht nur vereinzelte und verstreute kollisionsrechtliche Vorschriften, und das IPR war in erster Linie ein Konstrukt der Rechtsprechung. Diese der französischen Tradition entstammende richterrechtliche Lösung, die sich in Europa zunehmend isoliert sah, war bereits zweimal mit Reformvorschlägen – erfolglos – in Frage gestellt worden: Zum einen hatte François Laurent bereits 15 Jahre vor dem Inkrafttreten des EGBGB in seinem Vorschlag zur Reform des Code civil (C.civ.) 16 Artikel über das IPR aufgenommen; zum anderen hätte das nie in Kraft getretene Benelux-Übereinkommen vom 3.7. 1969 zur Vereinheitlichung des IPR die Kodifizierung des belgischen IPR zur Folge gehabt . Das Gesetz vom 16.7. 2004 stellt eine Art Revolution für das belgische IPR dar, welches nun, auf eine lange Tradition aufbauend, im Zeichen der Modernisierung steht.
Bibliographic reference |
Francq, Stéphanie. Das belgische IPR-Gesetzbuch. In: Rabels Zeitschrift fuer Auslaendisches und Internationales Privatrecht, Vol. 70, no. 2, p. 235-278 (2006) |
Permanent URL |
http://hdl.handle.net/2078.1/83341 |